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Haftpflicht(fragen) für Tauchlehrer & Assistenten sowie höher brevetierte Taucher
Haftungsfragen sind schon lange das Schreckgespenst der Tauchszene. Auf Tauchrechtssymposien und entsprechenden Internetforen nehmen die Diskussionen und Urteile in Sachen
Garantenstellung einen ständigen Platz ein. Tauchlehrer, Assistenten oder Guides können durch eine Reihe von Haftungsereignissen getroffen werden, die sowohl im gewerblichen
Bereich als auch im privaten — durch seine Qualifikation bedingten — Bereich wurzeln können.
Risikopotentiale ergeben sich besonders in Haftungsfragen
durch Verletzung der Aufsichts-, Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflicht i. S. des § 823 BGB, aber auch — in Abhängigkeit der jeweiligen Qualifikation — durch die
Garantenstellung (§13 StGB), die Notfallkompetenz (§34 StBG) oder auch in Bezug zumutbarer Hilfeleistung (§ 323c StGB). Im Klartext heißt das: Verstößt der Tauchlehrer bei der
beruflichen Ausübung fahrlässig gegen TRG (technische Regeln Druckgase), trifft ihn eine gewerbliche Haftung, gegen die er durch seine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert
sein sollte. Wird demselben TL auf der Basis, an der er regelmäßig seinen Urlaub verbringt, ein Anfänger zur Führung eines privaten Tauchganges anvertraut, so trifft ihn hier
die private Haftung (z. B. aus der Garantenstellung). Hier greift im strengen Sinne die betriebliche Haftpflicht nicht, sofern sie nicht explizit erweitert wurde.
Bei einer Schadensmeldung prüfen die Versicherungen grundsätzlich erst einmal, ob der Fall abzulehnen ist.
Insbesondere ist hier maßgeblich, wie der Fall gemeldet wird. So kann der Sachbearbeiter teilweise nur schwer erkennen, ob es nun ein gewerblich geführter Tauchgang war oder ob
das Risiko in den Deckungsbereich der Privathaftpflicht fiel.
Dies kann auch den höher brevetierten Taucher in eine kaum kalkulierbare Haftungsfalle tappen lassen.
Und wer ist schon bereit, als semiprofessioneller den Preis für eine Berufshaftpflicht auszugeben? "Das Ziel war nicht, eine weitere Haftpflicht- in Kombination
mit einer Tauchunfallversicherung anzubieten, denn im Zweifel hat man davon schon 2 oder 3. Wir wollten einfach ein Produkt, auf das alle zurückgreifen können, vom Assistenten,
vom ***/****, über den TL bis zum Verband. Wir haben unseren Tarif knallhart kalkuliert, sodass der maximal verfügbare Schutz zum derzeit geringsten Preis erhältlich ist.
Der günstigste Anbieter aller in Deutschland vertretenen Versicherungen wurde von uns dabei per Ausschreibung ermittelt." so Sascha Kopotsch von der CREATiVA Finanzmakler
GmbH.
Das Ergebnis kann sich sehen lassen:
Für einen Jahresbeitrag von 75,00 € zzgl. Steuer (87 €) erhält der Taucher eine Berufshaftpflicht
inkl. einer vollwertigen Privathaftpflicht (Familiendeckung). "... geht man davon aus, dass man eine PHV ohnehin braucht, dann kostet der Teil für die TL-Haftpflicht
fast gar nichts mehr", erklärt Kopotsch. Damit entfällt bei zugleich beschleunigter Bearbeitung von Leistungsfällen die Prüfung in welchen Verantwortungsbereich der Schaden
angesiedelt ist. In dieser Deckung ist an alles gedacht. Ob es nun die Erteilung von Unterricht, das Befüllen von Geräten (Mischgas) oder der Aufsitzrasenmäher des
angemieteten Seegrundstückes ist. In der Privathaftpflicht ist der Ehegatte, die eheähnliche Gemeinschaft aber auch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht des selbstgenutzten
Einfamilienhauses mitversichert.
Auszug aus dem Deckungskatalog
Erteilung von Unterricht (keine Einschränkung für Rebreather, Mischgas etc.),
übliche Schulveranstaltungen (Schulfeste) Schulausflüge, auch Aufenthalt in Herbergen
Kraftfahrzeuge
bis 6 km/h
Arbeitsmaschinen bis 20 km/h (bspw. Kehrmaschinen) Ausschließlich auf nicht öffentlichen Wegen/Plätzen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung Umweltbasis-/regressversicherung
Auslandsschäden
vorübergehend bis zu einem Jahr, weltweit bei der dienstlichen Verrichtung der versicherten Personen bei Schulausflügen
Haus- und Grundstückshaftpflicht
für den Schulbetrieb für die Dienstwohnung
Mehr Informationen über www.tauchlehrerhaftpflicht.de oder www.tauchversicherung.com
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